24h-Betreuung – einfach organisiert. Persönlich für Sie da.
Verlässliche Betreuung im eigenen Zuhause – transparent und persönlich abgestimmt.


AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Careolution – Menschlich. Einfach. Klar.
Jakob-Ladroner-Weg 25, 9300 St. Veit/Glan
(im Folgenden „Agentur“)
und dem Auftraggeber (im Folgenden „Familie“) betreffend die Vermittlung und organisatorische Begleitung selbstständiger Personenbetreuungskräfte.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur.

2. Rolle und Rechtsstellung der Agentur

(1) Die Agentur ist ausschließlich Vermittlerin selbstständig tätiger Personenbetreuungskräfte.
(2) Zwischen der Agentur und der Betreuungskraft besteht kein Arbeitsverhältnis.
(3) Der Betreuungsvertrag (Werkvertrag gemäß § 1165 ABGB) wird ausschließlich zwischen der Familie und der Betreuungskraft abgeschlossen.
(4) Die Betreuungskraft erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und auf eigene Rechnung.
(5) Die Agentur ist gegenüber der Betreuungskraft nicht weisungsbefugt.
(6) Die Agentur versteht sich nicht als Arbeitgeberin oder Dienstgeberin, sondern als Koordinations-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsstelle zur Stabilisierung der Betreuungssituation.
(7) Die Agentur schuldet nicht die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Betreuungskraft.

3. Leistungsumfang der Agentur

Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Bedarfserhebung und Erstberatung
  • Auswahl geeigneter selbstständiger Betreuungskräfte
  • Organisation und Koordination der Turnusse
  • Unterstützung bei Vertragsabwicklung
  • Laufende organisatorische Begleitung
  • Sozialpädagogische Unterstützung und Konfliktbegleitung
  • Qualitätssicherungsgespräche
  • Erreichbarkeit zu vereinbarten Geschäftszeiten
  • Unterstützung bei Förderanträgen (ohne Gewähr für Bewilligung)
  • Ein bestimmter Betreuungserfolg wird nicht geschuldet.
    Die Agentur übernimmt keine medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Leistungen.  Auf Wunsch des Auftraggebers unterstützt die Agentur bei der organisatorischen Abstimmung mit externen medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Dienstleistern. Eine eigene Leistungserbringung in diesen Bereichen erfolgt nicht. Diese Koordinationsleistung kann gesondert verrechnet werden.
    4. Pflichten der Familie

    Die Familie verpflichtet sich:
    • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zur Betreuungssituation zu machen
    • Änderungen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Verschlechterung des Gesundheitszustandes) unverzüglich mitzuteilen
    • ein eigenes Zimmer sowie angemessene Verpflegung bereitzustellen
    • die Betreuungskraft respektvoll zu behandeln
    • die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu bezahlen
    • die gesetzlichen Rahmenbedingungen der selbstständigen Personenbetreuung einzuhalten
    5. Honorar und Zahlungsbedingungen

    (1) Für die Leistungen der Agentur werden folgende Entgelte vereinbart:

  • einmalige Vermittlungsgebühr: aufgrund Vereinbarung
  • monatliche Organisations- und Begleitpauschale: aufgrund Vereinbarung
  • optionale Zusatzleistungen laut jeweils gültiger Preisliste (siehe Konzepte und Businessplan)
  • (2) Sämtliche Preise werden vor Vertragsabschluss schriftlich bekannt gegeben.
    (3) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
    (4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB verrechnet.
    Mahn- und Inkassospesen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
    (5) Die Vergütung der selbstständigen Betreuungskraft, Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten sowie sonstige mit der Betreuung unmittelbar verbundene Kosten sind nicht Bestandteil des Entgelts der Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
    6. Vertragsdauer und Kündigung

    (1) Der Vermittlungs- und Begleitvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    (2) Er kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
    (3) Eine sofortige Auflösung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:

  • Krankenhausaufenthalt
  • Todesfall
  • schwerwiegenden Vertragsverletzungen
  • unzumutbaren Umständen
  • nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses
  • Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
    7. Haftung

    (1) Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
    (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
    (3) Eine Haftung für das Verhalten, die Leistung oder Unterlassung der selbstständigen Betreuungskraft ist ausgeschlossen, da diese eigenständig und auf eigene Rechnung tätig wird.
    (4) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
    (5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    8. Leistungsstörungen

    (1) Sollte eine Betreuungskraft ausfallen, bemüht sich die Agentur um raschen Ersatz, übernimmt jedoch keine Garantie für sofortige Verfügbarkeit.
    (2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Reisebeschränkungen) entbinden die Agentur für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten.
    9. Datenschutz

    (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz.
    (2) Gesundheitsdaten werden ausschließlich im notwendigen Umfang zur Organisation der Betreuung verarbeitet.
    (3) Die Familie erhält gesondert eine ausführliche Datenschutzerklärung.
    10. Kommunikation und Erreichbarkeit

    Die Agentur ist zu den vereinbarten Geschäftszeiten erreichbar.
    Anfragen werden während der auf der Website veröffentlichten Geschäftszeiten bearbeitet.
    Regelungen für Notfälle werden gesondert vereinbart.
    11. Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    (3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen.
    (4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.